Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und ausschliesslich an Privatkunden; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Für Gewerbekunden gibt es gesonderte AGB.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 7-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind unverbindlich, und sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermässigen.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Besteht keine Abweichende Vereinbarung, so sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware in bar zu bezahlen.

V. Vertragsrücktritt

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäss dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Die Ware ist in diesem Fall nach Rücksprache originalverpackt an uns zu senden.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Erfolgt die Zustellung per Spedition, also nicht durch unser Montageservice, so werden auch alle anfälligen darauf folgenden Leistungen (z.B. Garanite- oder Gewährleistungsansprüche) per Spedition oder Botendienst erledigt. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, falls nicht anders beschrieben. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Im Zweifel werden Montagearbeiten nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten vorgenommen.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer. Wird die Annahme der Ware bei Nachnahmelieferungen verweigert, werden die angefallenen Transportkosten in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug) sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmassnahmen erfüllt hat.
Bei von uns nicht zu vertretenden Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Geschäftsbetrieb unserer Erzeuger und Vorlieferanten wie Streiks, speditionsbedingte Verzögerungen, Aussperrungen oder Elementarereignissen gilt eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit als vereinbart.
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Natürliche Werkstoffe können Schwankungen unterliegen. Eventuell auftretende Trockenrisse, Verwindungen, Astlöcher, Harzausflüsse und dergleichen sind deshalb grundsätzlich keine von uns zu vertretende Mängel.

XI. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür Mängelanspüche ausgeschlossen.
Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung, bzw. durch Austausch der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von - mangels anderer Vereinbarung - höchstens 12 Wochen befreien.
Die Gewährleistung bezieht und beschränkt sich auf folgendes: Für alle gelieferten Geräte und Zubehörteile übernimmt der Lieferer bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Abnehmer eine Gewähr derart, dass er für alle Teile, welche während einer Frist von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, kostenlos Ersatz leistet bzw. dass diese Mängel im Werk kostenlos behoben werden. Im letzteren Falle sind die Teile frachtfrei zurückzusenden. Die Gewährleistung der Infrarottechnik beträgt 2 Jahre. Alle durch Ausbesserung oder Auswechslung entstehenden Frachtspesen und allfällige Reisespesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Etwa ausgetauschte Teile werden Eigentum des Lieferers. Der Lieferer haftet nicht für Beschädigungen, die durch Einwirkung dritter Personen, unsachgemässer Montage, Überbeanspruchung, Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen. Rechnungen für durch dritte Personen vorweggenommene Instandsetzungen werden nicht anerkannt.
Hat der Kunde die Verschlechterung oder einen Untergang der Ware zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine Wertminderung durch eine bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme eintritt.
Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemässer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemässer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte (zB Spedition) verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

XII. Produkthaftung

Regressforderungen sind, durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten, ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Die Haftung des Lieferers setzt voraus, dass der Besteller bzw. seine allfälligen Abnehmer die Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung sowie behördliche Zulassungsbedingungen und technische Vorschriften einhält.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräusserung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

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